Unser aller Lieblings-Innenminister Wolfgang Schäuble hat sich zu einem neuen Coup aufgeschwungen, um das Leben seiner Wählerschaft in Zukunft detaillierter und genauer überwachen zu können. In der Debatte um Online-Durchsuchungen, die ja bisher verfassungsrechtlich nicht abgesichert war, kommt neuer Wind. Dem Handelsblatt zufolge soll Schäuble eine Änderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Erwägung ziehen, um seine Pläne mit Bundestrojaner und Onlinedurchsuchungen auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage zu stellen.
„Wenn worüber sich die Juristen streiten in diesen Fällen Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen“
Es wäre nicht das erste Mal, dass Artikel 13 GG einer Änderung unterzogen würde – bereits vor einigen Jahren kam es im Zuge des „großen Lauschangriffs“ zu einer Änderung des Grundgesetzes, um die Wohnraumüberwachung mittels technischer Maßnahmen auch akustisch und aus der Ferne rechtlich abzusichern. Schäuble wurde in der Vergangenheit zitiert, das Mittel der Online-Durchsuchung solle ausschließlich bei dringendem Terrorverdacht genutzt werden. Er garantierte zudem auch, dass die gesammelten Daten höchsten Vertraulichkeitsstandards unterliegen würden und Missbrauch, Verwendung der Daten durch Dritte oder Verwendung der Daten für Zwecke, zu denen Sie nicht gesammelt wurden, ausgeschlossen sei.
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